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25.11.2022

Magistrat beschließt Taxentarife und neue Taxenstände in der Stadt Kirchhain

Was haben der Magistrat und die Stadtverwaltung mit den Tarifen der Taxenunternehmen zu tun?
Die Ausübung des Taxengewerbes wird im Personenbeförderungsgesetz geregelt. Für die Erteilung der Taxenkonzessionen, die Überwachung der entsprechenden Betriebe und die Festsetzung der Taxentarife ist für den Bereich der Stadt Kirchhain der Magistrat zuständig. So ist das in Hessen gesetzlich geregelt.

Die Konzessionierung des örtlichen Taxengewerbes ist nach dem Willen des Gesetzgebers „ein Instrument bestmöglicher Befriedigung des öffentlichen Bedürfnisses nach individueller Verkehrsbedienung in Ergänzung zum öffentlichen Linienverkehr”.

In der Stadt Kirchhain bieten zwei Unternehmen Taxenfahrten an. Die eingerichteten Taxenstände befinden sich im Bereich vor dem Bahnhof, gegenüber in der Straße "Am Bahnhof" und neu dazugekommen am Busbahnhof im Bereich „Gleis 5“ des Bahnhofs.

Über die bekannten Rufnummern können die Taxen geordert und für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes und auch für Überlandfahrten beauftragt werden.

Funk-Taxi Kilavuz (06422) 1333
Taxi-Unternehmen Pfaff-Gojic (06422) 94000

Kirchhains Bürgermeister Olaf Hausmann ist erfreut darüber, dass es in Kirchhain zwei alteingesessene Taxenunternehmen gibt. „Diese sind ein wichtiger Bestandteil des Personenverkehrs und wichtig für die Mobilität unserer Bürgerinnen und Bürger“, so Hausmann.

Nachdem zuletzt im Jahre 2019 die Taxentarife angepasst wurden, war es aufgrund der Kostensteigerungen im Verkehrsgewerbe erforderlich, diese neu zu berechnen. Die Stadtverwaltung hat die Fachbehörden und -verbände angehört und die Rückmeldungen in die Entscheidung des Magistrats einfließen lassen. Der Magistrat hat mit Wirkung vom 01. Januar 2023 nachfolgende Tarife festgesetzt:

a) Der Grundpreis beträgt 3,50 €
b) Der Fahrpreis pro km beträgt 2,30 €
c) Der Preis für die von einem Fahrgast
während der Dauer des Beförderungs-
vertrages veranlassten sowie verkehrs-
bedingten Wartezeiten beträgt pro Stunde. 35,00 €
Die Pflichtwartezeit beträgt 30 Minuten.

Die Tarife sind in der "Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Kirchhain (Taxentarifverordnung)"geregelt. Diese Verordnung ist über die Webseite der Stadt Kirchhain unter der Rubrik „Ortsrecht“ einsehbar.

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